AufgabeUnterhaltsberatung

Der Beistand berät und unterstützt

  • Mütter und Väter, die alleinerziehend und/oder alleinsorgeberechtigt sind, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres minderjährigen Kindes.
  • Alleinerziehende bei der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
  • Mütter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind, bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.

Kontaktinformationen:

Die Zuständigkeiten der Beistände sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:

Kinder, Jugend und Familie - Beistandschaften - Zuständigkeiten

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Entstehende Kosten:

kostenfrei
  • Vollzeitpflege

    Pflegeeltern

  • Kindertagespflege

    Kindertagespflege

  • Familienwegweiser

    Familienwegweiser

  • Familienbildung

    Familienbildung

  • Bildung und Integration

    Bildung und Integration

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